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Die Haushaltshilfe, Logo: Haus mit Reetdach in einem grünen Kreis aus Besen und HandDie Haushaltshilfe

Haushaltshilfe bei Pflegegrad: Anspruch, Stunden & Kosten

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Entlastungsleistungen für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Persönlich, zuverlässig und direkt bei Ihnen zu Hause in Schleswig-Holstein.

Der Anspruch

Was Ihnen bei Pflegegrad zusteht

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, erhält von der Pflegeversicherung monatliche Beträge, die gezielt für die Entlastung im Alltag eingesetzt werden können – inklusive Haushaltshilfe. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich, der bereits ab Pflegegrad 1 für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung genutzt werden kann.Quelle. Auf ärztliche Verordnung kann zudem die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen.

Leistungssätze

Pflegegrade und monatliche Leistungen 2026

Die Beträge gelten für häusliche Pflege und sind Stand 01.01.2026.Quelle. Der Entlastungsbetrag (131 €) kann für Haushaltshilfe eingesetzt werden, Pflegegeld und Sachleistung sind weitere Töpfe.

Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad, Stand 2026
PflegegradEntlastungsbetragPflegegeldSachleistung
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung131 €
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung131 €347 €796 €
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung131 €599 €1.497 €
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung131 €800 €1.859 €
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung m. besonderen Anforderungen131 €990 €2.299 €

Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (1.572 € im Jahr) gilt bereits ab Pflegegrad 1 und ist zweckgebunden für Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe.

Stunden

Wie viele Stunden Haushaltshilfe sind möglich?

Eine feste Stundenzahl ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die Stunden ergeben sich aus dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro und dem Stundensatz des Anbieters. Je nach Pflegegrad und Situation können weitere Leistungen hinzukommen.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse, wie viele Stunden in Ihrem Fall möglich sind, und planen den Einsatz so, dass er zu Ihrem Alltag passt – einmal pro Woche oder verteilt über den Monat.

Kosten

Was kostet die Haushaltshilfe?

Für anspruchsberechtigte Personen entstehen in der Regel keine eigenen Kosten. Die Leistung wird über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse oder auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse abgerechnet. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Sollte Ihr Budget für zusätzliche Wunschleistungen nicht ausreichen, sagen wir Ihnen das vorher transparent.

*Ob ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht, entscheidet die jeweilige Kranken- oder Pflegekasse.

Ihren Anspruch kostenlos* prüfen lassen

Ein kurzer Anruf genügt. Wir prüfen, welcher Pflegegrad und welche Leistungen für Sie möglich sind – unverbindlich und verständlich.

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